Amtsverpflichtung

Die Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte werden in einem Gottesdienst in ihr Amt eingeführt. Sie leisten dabei die folgende Amtsverpflichtung:
„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“
(§ 34 Kirchliche Wahlordnung)
Pfr. Gerolf Krueckels |
2. Vorsitzender / Bauausschuss & Senioren |
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Juergen Kuebler |
1. Vorsitzender Berat. Technikausschuss |
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Stefanie Thieme kipfle(at)kirchengemeinde-walddorf.de |
Kirchenpflegerin & Stellvertreterin in der Bezirkssynode / Vereinspate / Bauausschuss |
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Susanne Bast |
Diakoniebeauftrage |
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Petra Brenner |
Patin Gottesdienst |
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Rainer Dietsch |
Vertreter in der Bezirkssynode / Männerarbeit/ Vereinspate |
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Damaris Hoffmann |
Jugendbeauftragte (Patin Bildungshaus) |
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Markus Schaefer |
Bauausschuss / Pate Musik & Gottesdienst |
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Renate Schuler |
Patin Bildungshaus & Musik Jugendbeauftragte |